Zuschüsse für KWK: Förderprogramme und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen wird zu einem Großteil von Förderprogrammen, gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen geprägt. Blockheizkraftwerke bzw. KWK-Anlagen werden durch unterschiedliche Fördermaßnahmen unterstützt. Die Bandbreite der Förderungen von KWK-Anlagen reicht dabei von Bundesgesetzen wie dem KWK-Gesetz über Programme der Bundesländer bis hin zu regionalen Förderprogrammen.

Eine zentrale Förderung der BHKW-Anlagen wird durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) gewährt. Dieses Gesetz fördert KWK-Anlagen zeitlich befristet mit einem KWK-Zuschlag. Neben diesem Zuschlag kann auch die Infrastruktur von KWK-Anlagen – also Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher – unter bestimmten Bedingungen finanziell gefördert werden.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Zum 1. Januar 2016 ist das neue KWK-G in Kraft getreten, das eine neue Staffelung für die Zuschläge auf den ins Netz eingespeisten Strom vorgibt. Detaillierte Informationen zu den neuen Förderbedingungen erhalten Sie zum Beispiel auf der Website der ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.

Förderprogramme auf Bundesebene

Als zweites Fördergersetz ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu nennen. Außerdem erhalten das Energiesteuer- und das Stromsteuergesetz einige Sonderregelungen, die für Betreiber von BHKW-Anlagen interessant sind. So erhalten BHKW-Anlagenbetreiber, deren Anlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, auf Antrag die Energiesteuer für den eingesetzten Brennstoff zurückerstattet. Betreiber von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von unter 2.000 kW sind eventuell von der Stromsteuer befreit.

Auf Bundesbene existieren weitere Förderprogramme wie KfW-Förderprogramme, Marktanreizprogramme oder das Mini-KWK-Impulsprogramm, über das Zuschüsse für eine Mini-KWK-Anlage vermittelt werden. Seit April 2012 werden Mini-KWK-Anlagen mit einer elektischen Leistung von bis zu 20 kWel unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.

Anmeldeverfahren und Betrieb von KWK-Anlagen

Kleinere, dezentrale KWK-Anlagen – wie Brennstoffzellen oder motorische Mikro-/Mini-KWK-Geräte – sind überwiegend für die objektbezogene Versorgung konzipiert. Unsere „Übersicht Anmeldeverfahren und Betrieb Mikro-/Mini-KWK-Anlagen inkl. Brennstoffzellen“ listet die erforderlichen Anträge, Genehmigungen, Registrierungen, Meldungen und jährlich wiederkehrenden Vorgänge für KWK-Anlagen im kleinen Leistungsbereich bis 20 kW elektrisch auf. Sie bietet eine Art Checkliste für Bauherren, Energieberater und Planer im Prozess der KWK- und Brennstoffzellen-Installation und hilft, den Überblick über die Vielzahl der erforderlichen Schritte zu behalten.

 


Download der Checkliste KWK-Anträge

 

Programme auf Landes- und kommunaler Ebene für KWK

In vielen Bundesländer existieren zusätzliche Förderprogramme, auf deren Basis auch BHKW-Anlagen bezuschusst werden können. Diese Programme beginnen jeweils nach Freigabe der Haushaltsmittel und enden ggf. vor Jahresfrist, sofern mehr Fördergelder abgerufen werden als im jeweiligen Landeshaushalt eingestellt worden sind. Einen Überblick zu den aktuell geltenden Förderprogrammen und wertvolle Hinweise zur Beantragung von Förderungen erhalten Sie zum Beispiel auf der Website der febis Service GmbH.

Auch auf regionaler Ebene existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Fördermaßnahmen. Rund 350 regionale und überregionale Förderprogramme für BHKW-Anlagen können ggf. genutzt werden. Auskunft erteilt zum Beispiel eine örtliche Energieagentur. Zahlreiche Energieversorger bieten ebenfalls Förderprogramme oder Finanzierungshilfen für die Anschaffung und Installation einer KWK-Anlage an.

Falls Sie Fragen zu den verschiedenen Förderprogrammen haben, sollten Sie am besten den Fachberater Ihres Energieversorgers kontaktieren. Angesichts der komplexen Festlegungen zum Beispiel im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz empfiehlt sich für Gewerbetreibende der Austausch mit einem Energieexperten.