Empfehlungen zur Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserinstallation
Im Zuge der Maßnahmen gegen das Corona-Virus mussten öffentliche und gewerbliche Einrichtungen wie Hotels, Restaurants oder Fitnessstudios ihren Betrieb einschränken oder sogar ganz schließen. Mit der Nutzungseinschränkung oder Betriebsschließung ist auch die Trinkwasserinstallation unterbrochen. Ein bestimmungsgemäßer Betrieb, also die regelmäßige Nutzung aller Entnahmestellen wie Wasserhähne, Duschen, Toiletten etc., ist so nicht gewährleistet.
Bei der Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserinstallation müssen einige wichtige Punkte beachtet werden.
- Das in den Leitungen und Armaturen befindliche Wasser muss bei der Wiederinbetriebnahme vollständig ablaufen. Gemäß den technischen Regeln (DIN EN 806-5 und DIN 1988-100) muss das Wasser an mehreren Entnahmestellen gleichzeitig laufen. Wenn das abfließende Wasser konstant kühl bleibt, ist das Stagnationswasser vollständig abgeflossen ist. Das kann durchaus fünf Minuten dauern.
- Wenn die Trinkwasserinstallation entleert wurde, muss ein Fachunternehmen mit der Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserinstallation beauftragt werden. Dieses wird dann eine fachgerechte Spülung nach DVGW-Arbeitsblatt W 557 durchführen
Für die sichere Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation gemäß W 557 ist immer ein Fachunternehmen zu beauftragen. Als Fachunternehmen gelten Vertragsinstallationsunternehmen im Sinne der Ortssatzung oder im Sinne der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Der zuständige Wasserversorger erteilt Auskunft über Vertragsinstallationsunternehmen.
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