Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben heute die sogenannte Energiepreisbremse beschlossen. Damit werden Haushalte und Gewerbe ab Januar bei ihren Energiekosten weiter entlastet. Die Deckelung des Gas-, Fernwärme- und Strompreises soll ab März 2023 umgesetzt werden. Die Monate Februar und Januar werden laut Gesetz rückwirkend mit angerechnet. Die Preisbremsen gelten bis April 2024.
Die Kosten für Gas und Fernwärme werden für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Für verbrauchte Mengen darüber hinaus gilt der höhere Marktpreis. Beim Strom liegt der Deckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Damit sollen Energiesparmaßnahmen von Bürgerinnen, Bürgern und Gewerbetreibenden honoriert werden. Um die Hilfen mitzufinanzieren, werden die derzeit zum Teil hohen Erlöse von Energie-Produzenten teilweise abgeschöpft.
Für die Energiewirtschaft bedeutet die Preisbremse einen hohen logistischen und technischen Aufwand, weil unter anderem IT-Systeme für die Verbrauchsabrechnung umgestellt werden müssen. Die Energieunternehmen werden dennoch alles in ihrer Macht Stehende tun, damit die staatlichen Entlastungen so reibungslos wie möglich bei Haushalten und Gewerbetreibenden ankommen.
Eine Presseinformation des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zum Thema finden Sie hier.