Ab 1. Oktober 2022 können Gasanbieter von ihren Kunden eine Gasbeschaffungsumlage erheben. Laut Verordnung beträgt sie aktuell 2,419 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Gas und wird alle drei Monate neu berechnet. Die Gasbeschaffungsumlage ist befristet bis April 2024.
Die Umlage ist nötig geworden, weil Russland seit Juni die Liefermengen stark gedrosselt hat und bestehende Lieferverträge nicht erfüllt. Die deutschen Gasimporteure und -händler müssen sich Gas deshalb unter anderem am Spotmarkt beschaffen, um die Verpflichtungen ihren Kunden gegenüber – Kraftwerke, Industriebetriebe, Stadtwerke – einhalten zu können. Am Spotmarkt, an dem Gas wie an einer Börse gehandelt wird, sind die Preise aktuell sehr hoch. Deshalb machen zahlreiche deutsche Gasunternehmen schwere Verluste, zum Teil mehrere Millionen Euro pro Tag. Um diese Verluste auszugleichen, dürfen die Importeure von ihren Kunden ab Oktober die Gasbeschaffungsumlage erheben.
Die Gasverbraucher, die diese Umlage zahlen, sollen finanziell entlastet werden. Derzeit steht noch nicht fest, wie diese Entlastung konkret aussehen wird. Weiterhin prüft die Bundesregierung die Einbeziehung von Fernwärme- und Festpreisgarantiekunden.
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