Der Bundestag und der Bundesrat haben die von der Bundesregierung eingebrachte Soforthilfe für die rund 20 Millionen Gaskunden in Deutschland bestätigt. Die Heizkundinnen und -kunden werden im Dezember 2022 von ihrer monatlichen Abschlagszahlung freigestellt. Die Entlastung kommt allen Gaskundinnen und -kunden mit einem jährlichen Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden zugute. Sie ist also auch für die Mehrheit der Gewerbebetriebe relevant.
Gaskundinnen und -kunden mit einer direkten Vertragsbeziehung zu einem Gaslieferanten können die Abschlagszahlung für den Monat Dezember auf Null setzen. Mieterinnen und Mieter – also auch Gewerbemieter – erhalten die Entlastung im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung. Sie werden von ihrem Vermieter über die geschätzte Höhe ihrer Entlastung informiert.
Finanziert wird die Gaspreis-Entlastung aus dem im Oktober vom Bundestag beschlossenen „Abwehrschirm“ in Höhe von 200 Milliarden Euro. Als Ausgleich erhalten die Gasversorger eine Zahlung aus der Bundeskasse, damit sie trotz des Verzichts auf die Vergütung der im Dezember bereitgestellten Energie liquide bleiben.