Neue Energiesparverordnung in Kraft getreten

Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen", kurz EnSimiMav, ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und bleibt bis zum 30. September 2024 gültig.

Mit der EnSimiMav werden mittelfristige Vorsorgemaßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudesektor vorgegeben. Ein Hauptaugenmerk liegt auf dem Heizungscheck, den alle Eigentümer:innen von Gebäuden in den kommenden zwei Jahren durchführen müssen. Die Verpflichtung entfällt in Gebäuden mit standardisiertem EnMS, Umweltmanagementsystem und Gebäudeautomation. Insofern innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor in Kraft treten der Verordnung eine Heizungsprüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf dabei festgestellt wurde, entfällt die Verpflichtung nach EnSimiMav ebenso.

 

Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich: Was bedeutet das?

Durch eine fachkundige Person, wie Schornsteinfeger, Heizungsinstallateur oder Energieberater ist zu prüfen und ob die Heizung energieeefizient optimiert ist. Dazu zählen Maßnahmen wie z. B.:

 

  • Absenkung der Vorlauftemperatur
  • Aktivierung der Nachtabsenkung
  • Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung der Technischen Regeln
  • Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung der Technischen Regeln
  • Information zu weiteren Einsparmaßnahmen

 

In Wohngebäuden ab sechs Wohneinheiten ist bis zum 15. September 2024, in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 ein hydraulischer Abgleich der Gasheizung durchzuführen. Ebenfalls bis zum 30. September 2023 sind Gasheizungen in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche hydraulische abzugleichen. Dafür sind folgende Mindestleistungen durchzuführen:

 

  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831:2017-09 in Verbindung mit DIN/TS 12831-1:2020-4
  • Prüfung und ggf. Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur
  • hydraulischer Abgleich unter Berücksichtigung aller wesentlichen Komponenten des Heizungssystems
  • Anpassung der Vorlauftemperaturregelung

 

Verpflichtende Umsetzung von Energiesparmaßnahmen

Als wirtschaftlich durchführbar bewertete Maßnahmen müssen innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden. Welche Maßnahme als wirtschaftlich durchführbar bewertet wird, wird über die DIN EN 17463, Ausgabe Dezember 2021 geregelt.

 

Weitere Informationen zu der Verordnung sowie detaillierte Informationen zu den Ausnahmen erhalten Sie auf der Website der Bundesregierung.