Als Emission bezeichnet man die Freisetzung von Schadstoffen und auch die Abgabe von Wärme, Strahlung, Geräuschen u.Ä., in der Regel durch technische Systeme. Emissionsgrenzwerte legen die Höchstwerte für die rechtlich zulässige Emissionsabgabe an die Umwelt fest. Die erfolgt beispielsweise im Bundes-Immissionsschutzgesetz, den dazugehörigen Verordnungen (BImSchV) oder der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft).