Die KÜO ist eine bundesweit einheitlich geltende Verordnung und regelt u.a. die Verpflichtung für Eigentümer, die kehr- und überprüfungspflichtigen Feuerstätten (z.B. gas-/ölbetriebene Heizkessel, Einzelraumfeuerstätten) von einem Schornsteinfegerbetrieb fristgerecht reinigen bzw. überprüfen zu lassen.