Die KÜO ist eine bundesweit einheitlich geltende Verordnung und regelt u.a. die Verpflichtung für Eigentümer, die kehr- und überprüfungspflichtigen Feuerstätten (z.B. gas-/ölbetriebene Heizkessel, Einzelraumfeuerstätten) von einem Schornsteinfegerbetrieb fristgerecht reinigen bzw. überprüfen zu lassen.

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