Als Ölpreisbindung wird die Ankopplung des Erdgaspreises an den Preis der Wettbewerbsenergie Öl bezeichnet. Für das Endkundengeschäft hat die Ölpreisbindung de facto keine Bedeutung mehr. Seit der Liberalisierung des Gasmarktes im Jahr 2007 bildet sich der Gaspreis im Wesentlichen im Wettbewerb der Gasversorger. Preisanpassungen erfolgen nicht mehr aufgrund von Preisschwankungen am Ölmarkt, sondern ergeben sich direkt aus Veränderungen innerhalb der Kostenbestandteile des Gaspreises.