Ungerötete und ungekühlte (über +10°C) lagerfähige Wurstwaren, welche zumeist roh verzehrt werden. Rohwurst kann streichfähig oder nach einer mit Austrocknung verbundenen Reifung schnittfest geworden sein. In Rohwürsten dürfen maximal 2 % Zuckerstoffe zugesetzt werden.