Wenn am Ende der Vertragslaufzeit das Ende der Lebensdauer der Anlage noch nicht erreicht ist, einigen sich die Vertragsparteien über die weitere Nutzung. Oft wird der Contracting-Vertrag verlängert, unter Beachtung rechtlicher und steuerlicher Regelungen kann das Eigentum der Anlage aber auch an den Contracting-Nehmer übergehen.

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