Fördermittel für energieeffiziente Nichtwohngebäude

Energieeffizienz ermöglicht es Energiekosten zu sparen und ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Klimaschutz. Um die Potenziale der Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung von Nichtwohngebäuden zu heben und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu minimieren, gibt es diverse staatliche Förderprogramme. Zusätzlich bieten die Bundesländer und Kommunen Fördermaßnahmen zur Sanierung von Nichtwohngebäuden an. Zu den Nichtwohngebäuden zählen zum Beispiel neben Bürogebäuden, Krankenhäusern und Schulen auch gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebsgelände.

Gewerbliche Unternehmen werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen oder zinsvergünstigen Krediten unterstützt. Zu beachten ist, dass einige Förderungen vor einer Auftragserteilung beantragt werden müssen.

Energieberatung und Energieaudit

Beratungen für die Ermöglichung von mehr Energieeffizienz und die Einbindung Erneuerbarer Energien in den Gebäudebestand und den Neubau bei Nichtwohngebäuden werden über die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme gefördert. Ein Energieaudit, der den Anforderungen der DIN EN 16247 entspricht oder eine Energieberatung DIN V 18599 werden durch das BAFA ebenso gefördert wie auch eine Orientierungsberatung zum Energieeinspar-Contracting.

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Klimafreundliche Investitionen sind Investitionen in die Zukunft. Mit dem Förderkredit 293 unterstützt die KfW Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen in mittelständischen Unternehmen. Über verschiedene Module werden unter anderem die Themen Klimafreundliche Produktionsverfahren, Transport und Speicherung von CO2 oder Energieversorgung gefördert.

Förderung der Brennstoffzelle

Beim Umstieg auf eine moderne Heizungsanlage mit geringem CO2-Ausstoss unterstützt die KfW mit dem Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433)“ den Einbau einer hocheffizienten Brennstoffzelle auch in Nichtwohngebäuden. Die Förderung umfasst stationäre Brennstoffzellen mit einer Leistung von 0,25 kW bis 5 kW. Förderfähig sind dabei die Kosten für das Brennstoffzellensystem und dessen Einbau, die Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten zehn Jahren sowie die Kosten für die Leistungen eines Energieeffizienz-Experten.

Abhängig von der elektrischen Leistung des einzubauenden Brennstoffzellensystems beträgt die Zuschusshöhe zwischen 8.450 Euro und 34.300 Euro. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Leistungsklasse der Brennstoffzelle und der Höhe der förderfähigen Gesamtkosten. Die Leistungsklasse wird mit einem Festbetrag in Höhe von 6.800 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag von 550 Euro je angefangene 100 W elektrische Leistung bezuschusst. Der Zuschuss beträgt höchstens 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal den Wert für die Leistungsklasse. Hier erfahren Sie mehr über die Brennstoffzellen-Heiztechnologie.

Optimieren der bestehenden Heizungsanlage

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Unternehmen bei der Optimierung der bestehenden Heizungsanlage. Über das BAFA werden verschiedene Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden gefördert, insofern sich durch diese Maßnahme die Energieeffizienz des Systems erhöht. Gefördert werden:

  • Hydraulischer Abgleich
  • Tausch der Heizungspumpe
  • Isolierung der Rohrleitungen
  • Investition in moderne Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Zu berücksichtigen ist, dass der hydraulische Abgleich Voraussetzung für alle weiteren Optimierungsmaßnahmen ist. Insofern dieser nicht möglich ist, kann ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden. Zudem ist ein hydraulischer Abgleich eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der hohen staatlichen Förderung für die innovative Brennstoffzellen-Heizung.

Förderung des Einbaus neuer Anlagentechnik

Um die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu erhöhen, wird der Einbau von Anlagentechnik wie raumlufttechnischer Anlagen oder Kältetechnik zur Raumkühlung gefördert. Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben und mindestens 2.000 Euro. Wichtig: Die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten ist für die Inanspruchnahme der Förderung verbindlich.

Erneuerbare Energien für Wärme und Kälte: Marktanreizprogramm

Das Marktanreizprogramm (MAP) Wärme aus erneuerbaren Energien fördert die Erzeugung von Wärme und Kälte aus regenerativen Energien. Über die KfW kann ein Förderdarlehen mit Tilgungszuschüssen für z. B. Solarkollektoren, Verbrennungsanlagen für feste Biomasse oder Leitungen für unaufbereitetes Biogas sowie KWK-Anlagen beantragt werden. Der KfW-Kredit 271, 281 lohnt sich insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe, Genossenschaften aber auch für Kommunen und Energiedienstleister.

Produktionsprozesse effizienter gestalten

Die Bundesregierung unterstützt gewerbliche Unternehmen über den KfW-Kredit 292 „Energieeffizienzprogramm – Produktionsanlagen/-prozesse“ bei der Investition in neue Produktionsanlagen wie zum Beispiel Maschinen und Prozesstechnik, KWK-Anlagen oder Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse. Voraussetzung bei einer Modernisierung ist, dass die Maßnahme zu einer Einsparung von mindestens 10 Prozent Endenergie, gemessen durchschnittlichen Verbrauch der letzten drei Jahre, führt.

Speziell für Landwirtschaft und Gartenbau werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramms für Energieeffizienz zur Verfügung gestellt.

Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Das Modul 2 des Programms Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt Industrie, Gewerbe und kommunale Betriebe bei der Integration von erneuerbaren Energien in den Produktionsprozess. Die Förderung umfasst beispielsweise Solarthermie- und Biomasseanlagen. Es kann ein Zuschuss beim BAFA oder ein zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragt werden.

Förderung von Querschnittstechnologien

Das Modul 1 – Querschnittstechnologien des Programms Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“umfasst auch Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen und Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung. Es kann ein Zuschuss beim BAFA oder ein zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragt werden.

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